Bahn-Slam · Standpunkt
„Sehr geehrte Fahrgäste, halten Sie bitte Ihre Fahrkarten bereit. Wer keine hat, ist nach Paragraf 265a ein Straftäter. Noch.“
Schwarzfahren entkriminalisieren?
→ Ein fehlender Fahrschein kostet 60 Euro – oder bis zu ein Jahr Gefängnis. Beides steht im selben Gesetz.
Lesezeit: 8 Minuten · Recht & Gesellschaft
Worum es geht
Wer ohne gültigen Fahrschein fährt, begeht in Deutschland eine Straftat: „Erschleichen von Leistungen“, Paragraf 265a Strafgesetzbuch, bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe. Die meisten bekommen eine Geldstrafe. Wer die nicht bezahlen kann, muss sie absitzen – als Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Schätzung der Initiative Freiheitsfonds landen so jedes Jahr rund 9.000 Menschen im Gefängnis; eine amtliche Statistik gibt es nicht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Schwarzfahren entkriminalisieren, die Union lehnt das ab. Die Frage: Ist ein fehlender Fahrschein ein Fall für das Strafrecht – oder für eine Rechnung über 60 Euro?
Die Kontrolle kommt kurz vor der Endstation.
Ein Mann, Ende fünfzig, kramt in der Jacke, findet nichts und sagt leise: „Hab ich nicht.“
Der Kontrolleur schreibt auf, was er aufschreiben muss: 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt, zahlbar in zwei Wochen.
Der Mann nickt, steigt aus, und der Brief geht an eine Adresse, an der er nicht mehr wohnt.
Was dann folgt, sieht niemand mehr: Anzeige, Strafbefehl, Geldstrafe, Mahnung – und irgendwann die Ladung zum Haftantritt.
Aus 60 Euro werden Wochen im Gefängnis.
Das ist kein Einzelfall, sondern ein eingebauter Weg: ein Paragraf mit zwei Ausgängen, und welcher sich öffnet, hängt vom Kontostand ab.

Wie aus 60 Euro Gefängnis wird
Zunächst ist Schwarzfahren eine Sache zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen: Das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro ist eine zivilrechtliche Forderung, keine Strafe.
Die Strafe kommt, wenn das Unternehmen Anzeige erstattet – und das tun viele, oft automatisch ab dem zweiten oder dritten Mal.
Dann prüft die Staatsanwaltschaft, meist ergeht ein Strafbefehl über eine Geldstrafe in Tagessätzen.
Wer zahlt, ist die Sache los – und hat eine Vorstrafe.
Wer nicht zahlen kann, tritt die Ersatzfreiheitsstrafe an: Seit der Reform von 2023, die Anfang 2024 in Kraft trat, entspricht ein Hafttag zwei Tagessätzen; vorher war es einer.
Ein einziger Hafttag kostet den Staat mehr als jede Monatskarte.
Wer im Gefängnis sitzt
Wer wegen Schwarzfahrens sitzt, sitzt fast nie, weil er nicht zahlen wollte – sondern weil er nicht zahlen konnte.
Es trifft Menschen ohne Wohnung, ohne Einkommen, mit Sucht oder psychischer Erkrankung.
Die Initiative Freiheitsfonds kauft solche Menschen seit 2021 aus der Haft frei, indem sie die offenen Geldstrafen bezahlt.
Mehr als 1.500 Menschen hat sie so herausgeholt, rund 300 Haftjahre verhindert und nach eigener Rechnung über 22 Millionen Euro Steuergeld gespart.
Im September 2025 waren es an einem einzigen Tag 101 Menschen für rund 100.000 Euro.
Eine amtliche Zahl, wie viele Menschen jährlich wegen Schwarzfahrens einsitzen, gibt es nicht; die Schätzung der Initiative liegt bei rund 9.000.
Der Stand der Debatte
Der Paragraf stammt aus dem Jahr 1935.
Im April 2026 sprach sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig für eine Entkriminalisierung aus: Angesichts überlasteter Gerichte sprächen „gute Gründe“ dafür, und wer sich keine Fahrkarte leisten könne, gehöre nicht ins Gefängnis.
Die Union, ihr Koalitionspartner, lehnt das entschieden ab: Schwarzfahren sei „keine Lappalie“, sondern eine klare Straftat.
Grüne und Linke hatten Ende 2025 eigene Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht.
Der Deutsche Anwaltverein rechnet mit rund 200 Millionen Euro jährlichen Kosten für Verfahren und Haft; der Freiheitsfonds nennt mögliche Einsparungen von 120 Millionen Euro pro Jahr.
Der Richterbund schlägt einen Mittelweg vor: strafbar bleibt nur, wer Kontrollen technisch umgeht; die Gewerkschaft der Polizei warnt davor, Schwarzfahren zum Kavaliersdelikt zu machen.
Pro und Contra: Schwarzfahren entkriminalisieren?
Dafür
+ Gefängnis für Armut ist unverhältnismäßig: Wer wegen einer Fahrt für wenige Euro Wochen in Haft sitzt, wird bestraft, weil er arm ist – nicht, weil er gefährlich ist.
+ Es ist teuer: Verfahren und Haft kosten nach Schätzung des Anwaltvereins rund 200 Millionen Euro im Jahr, ein Vielfaches des Schadens durch die Fahrten selbst.
+ Das Verkehrsunternehmen bekommt sein Geld ohnehin über das erhöhte Beförderungsentgelt und kann es zivilrechtlich eintreiben – dafür braucht es keinen Staatsanwalt.
+ Gerichte und Staatsanwaltschaften werden von Massenverfahren entlastet, die am Ende fast immer mit Strafbefehlen enden.
+ Die Reform von 2023 hat die Ersatzfreiheitsstrafe halbiert, aber das Prinzip nicht angetastet: Wer nicht zahlen kann, sitzt trotzdem.
Dagegen
− Schwarzfahren ist kein Bagatelldelikt gegenüber einem Konzern, sondern gegenüber allen, die zahlen: Jeder erschlichene Euro fehlt im Angebot.
− Ohne Strafandrohung fehlt die Abschreckung – besonders für Menschen, die sehr wohl zahlen könnten und es aus Kalkül nicht tun.
− Eine Ordnungswidrigkeit löst das Problem nicht: Auch Bußgelder werden notfalls mit Erzwingungshaft durchgesetzt – das gibt sogar der Anwaltverein zu bedenken.
− Der Richterbund sagt, dass Bagatellfälle die Justiz kaum belasten – das Entlastungsargument trägt weniger, als es klingt.
− Das Personal in Bussen und Bahnen braucht Rückhalt: Wer Kontrolleure regelmäßig ins Leere laufen lässt, untergräbt ihre Arbeit.
Wenn du ohne Ticket erwischt wirst
Zahle das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro fristgerecht, dann bleibt es meist bei der Rechnung. Hattest du ein gültiges Abo oder eine BahnCard nur nicht dabei, zahlst du beim Nachweis in der Regel nur eine kleine Bearbeitungsgebühr. Öffne jeden Brief, auch vom Amtsgericht: Gegen einen Strafbefehl kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, eine Geldstrafe in Raten zahlen oder durch gemeinnützige Arbeit tilgen – „Schwitzen statt Sitzen“. Die Initiative Freiheitsfonds hilft Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssten.
Unser Fazit
Die Frage ist nicht, ob Schwarzfahren in Ordnung ist – ist es nicht.
Die Frage ist, ob das Gefängnis das richtige Werkzeug dagegen ist.
Heute entscheidet der Kontostand darüber, ob aus einer fehlenden Fahrkarte eine Rechnung oder eine Zelle wird.
Wer das für gerecht hält, verteidigt den Paragrafen; wer es für absurd hält, will ihn weg.
Beide Seiten haben Zahlen – und keine Seite hat eine amtliche.
Das Fazit ziehen Sie bitte selbst.
Weiterfahrt
→ Fahrgastrechte – ab wann du bei Verspätung Geld zurückbekommst
→ Notbremse – wann du ziehen darfst und wann es teuer wird
→ Deutschlandticket – wo es gilt und wo die Grenze liegt
