Zahlt die Bahn bei Verspätung Hotel und Taxi? Der Mythen-Check

Bahn-Slam · Stimmt es, dass …?

„Sehr geehrte Fahrgäste, Sie erreichen Ihr Ziel heute nicht mehr mit dem Zug. Ihr Taxi kann die Bahn übernehmen.“

Stimmt es, dass die Bahn bei Verspätung Hotel und Taxi zahlt?

→ Gestrandet um Mitternacht? Unter bestimmten Bedingungen zahlt die Bahn die Weiterfahrt.

Lesezeit: 6 Minuten · Mythen-Check

Kurz gesagt

Ja, unter Bedingungen. Wer wegen Verspätung oder Ausfall nicht mehr vor Mitternacht ans Ziel kommt, darf ein Taxi nehmen – die Bahn zahlt bis zu 120 Euro. Ist eine Übernachtung nötig, übernimmt sie auch ein Hotel. Dazu kommt die normale Entschädigung.

Regionalzug am Bahnsteig
Foto: Regionalbahn 77, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Der letzte Zug ist weg, es ist kurz vor Mitternacht, und man steht am Bahnhof fest. Ein Albtraum – aber kein aussichtsloser.

Denn in solchen Fällen hat man mehr Rechte, als viele denken.

Wann die Bahn ein Taxi zahlt

Erreicht man sein Ziel wegen Verspätung oder Ausfall nicht mehr vor 24 Uhr, darf man ein Taxi nehmen. Die Bahn erstattet die Kosten bis zu 120 Euro.

Das Gleiche gilt, wenn die planmäßige Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr liegt und man mit mehr als 60 Minuten Verspätung ankäme.

Und das Hotel?

Ist eine Weiterfahrt gar nicht mehr möglich und muss man übernachten, übernimmt die Bahn auch die Kosten für ein Hotel und die Fahrt dorthin.

Wichtig: Belege aufheben und die Erstattung über das Servicecenter Fahrgastrechte beantragen.

Rechte bei Verspätung

120 €

für Taxi/Hotel

Obergrenze der Erstattung

ab 60 Min

Entschädigung

25 % des Fahrpreises zurück

ab 120 Min

mehr zurück

50 % des Fahrpreises

Quellen: Eisenbahn-Bundesamt, Deutsche Bahn, Verbraucherzentrale.

Die Entschädigung gilt zusätzlich zu Taxi- und Hotelkosten.

Das Urteil

Stimmt. Die Bahn zahlt Taxi und Hotel – aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Entscheidend sind die späte Uhrzeit und dass man sonst nicht mehr ans Ziel käme. Belege sammeln nicht vergessen.

Häufige Fragen

Wann zahlt die Bahn ein Taxi?
Wenn man wegen Verspätung oder Ausfall sein Ziel nicht mehr vor 24 Uhr erreicht – oder bei planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr mit über 60 Minuten Verspätung. Erstattet werden bis zu 120 Euro.
Übernimmt die Bahn auch ein Hotel?
Ja, wenn eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist und man übernachten muss. Dann zahlt die Bahn Hotel und Fahrt dorthin.
Wie bekomme ich das Geld zurück?
Belege (Taxi-, Hotelquittung) aufheben und das Formular beim Servicecenter Fahrgastrechte einreichen – online oder per Post.
Gibt es zusätzlich Entschädigung?
Ja. Ab 60 Minuten Verspätung am Ziel bekommt man 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent – unabhängig von Taxi und Hotel.

Weiterfahrt

Gibt es bei jeder Verspätung Geld? – der Mythen-Check dazu

Wie pünktlich ist die Bahn? – die Zahlen dazu

Zurück zum Finder

Über BahnSlam

Stephan Pinkwart verkörpert einzigartig die Welt der Poetry Slams und der Bahn. Mit fesselnden Auftritten verbindet er die Kraft der Worte mit seiner Liebe zu Zügen. Seine Poesie ist tiefgründig und emotional, und seine Leidenschaft für die Bahn symbolisiert Freiheit und Verbindung. Pinkwarts Kunst begeistert Poetry Slam-Fans und Eisenbahnliebhaber gleichermaßen.

Zeige alle Beiträge von BahnSlam →