Ich verstehe nur Bahnhof · Das Wörterbuch · Begriff 094
„Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.“
Schlichtungsstelle
→ Übersetzt: Die Bahn sagt nein. Das ist noch lange nicht das letzte Wort.
Lesezeit: 6 Minuten · Das System Bahn
Die 30-Sekunden-Antwort
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr ist eine unabhängige Stelle zwischen dir und dem Verkehrsunternehmen. Sie prüft deinen Fall und macht einen Vorschlag. Für dich ist das kostenlos. Voraussetzung ist, dass du dich vorher beim Unternehmen selbst beschwert hast und dort abgelehnt wurdest oder keine Antwort bekommen hast.
Du hattest zwei Stunden Verspätung.
Du hast deine Entschädigung beantragt.
Und dann kam ein Brief mit einer Ablehnung.
Begründung: höhere Gewalt, keine Erstattung.
Viele geben an dieser Stelle auf.
Genau das ist ein Fehler.

Was diese Stelle ist
Sie heißt offiziell Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.
Abgekürzt wird sie meist mit drei Kleinbuchstaben.
Sie gehört weder dir noch dem Unternehmen.
Sie ist als unabhängige Stelle anerkannt.
Zuständig ist sie für Bahn, Bus, Flug und Schiff.
Also für den gesamten öffentlichen Verkehr.
Sie prüft deinen Fall und macht einen Vorschlag.
Diesen Vorschlag kann jede Seite annehmen oder ablehnen.
Was es kostet
Für dich nichts.
Das ist der entscheidende Punkt.
Die Kosten tragen die beteiligten Unternehmen.
Du brauchst auch keinen Anwalt.
Ein Formular und deine Unterlagen genügen.
Genau deshalb lohnt sich der Versuch fast immer.
Der Weg zur Schlichtung
SCHRITT 1
Beim Unternehmen
Erst dorthin. Ohne diesen Versuch nimmt die Schlichtungsstelle den Fall nicht an.
SCHRITT 2
Warten
Kommt keine oder eine ablehnende Antwort, ist der Weg frei.
SCHRITT 3
Antrag
Online oder per Post. Mit Ticket, Schriftwechsel und kurzer Schilderung.
SCHRITT 4
Vorschlag
Die Stelle prüft und schlägt eine Lösung vor. Du entscheidest, ob sie dir reicht.
Der Vorschlag ist für beide Seiten freiwillig. Der Weg zum Gericht bleibt dir offen.
Video: „Fahrgastrechte im Schienenverkehr sollen EU-weit gestärkt werden“ vom Kanal euronews (deutsch).
„Ihr Anliegen wurde geprüft. Eine Entschädigung ist leider nicht möglich.“
→ Übersetzt: Wir sagen nein. Ob das stimmt, kann jemand anderes prüfen.
Wann sich der Weg besonders lohnt
Es gibt typische Streitfälle.
Der häufigste ist die höhere Gewalt.
Unternehmen berufen sich gern darauf.
Nicht jede Störung fällt aber darunter.
Ein Personalausfall zum Beispiel nicht.
Auch bei Hotelkosten wird oft gestritten.
Ebenso bei Taxifahrten nach dem letzten Zug.
Und bei Tickets, die andere Unternehmen verkauft haben.
Was du vorbereiten solltest
Sammle alles, bevor du den Antrag stellst.
Das Ticket gehört dazu, möglichst als Original oder Ausdruck.
Dann die Ablehnung des Unternehmens.
Und deine ursprüngliche Forderung.
Quittungen für Taxi oder Hotel unbedingt aufheben.
Ein Foto der Anzeigetafel hilft ebenfalls.
Schreibe den Ablauf in wenigen Sätzen auf.
Sachlich und mit Uhrzeiten.
Ärger im Text bringt dir keinen Cent mehr.
Was du daraus machen kannst
Eine Ablehnung ist eine Meinung, kein Urteil.
Es gibt eine zweite Instanz, und sie kostet dich nichts.
Warte damit aber nicht ewig.
Ansprüche verjähren, und für den Antrag gelten Fristen.
Wer zwei Monate nach der Ablehnung handelt, ist auf der sicheren Seite.
Und wenn auch das nichts bringt, bleibt der Zivilrechtsweg.
Was die Stelle nicht kann
Es hilft, die Grenzen zu kennen.
Die Schlichtungsstelle ist kein Gericht.
Sie kann niemanden zu einer Zahlung zwingen.
Ihr Vorschlag ist ein Vorschlag, mehr nicht.
In der Praxis folgen die Unternehmen ihm allerdings häufig.
Denn ein Verfahren vor Gericht kostet sie mehr.
Sie kann auch nicht jeden Fall annehmen.
Sehr kleine Beträge fallen oft heraus.
Ebenso Streitigkeiten, die schon vor Gericht liegen.
Und Fälle, die zu lange zurückliegen.
Deshalb gilt: lieber früh einreichen als spät.
Warum ein Antrag oft schon vorher wirkt
Viele Fälle enden ohne Schlichtungsspruch.
Sobald ein Antrag eingeht, prüft das Unternehmen erneut.
Dabei fällt manchmal auf, dass die erste Ablehnung falsch war.
Dann wird gezahlt, bevor die Stelle überhaupt entscheidet.
Das ist kein Zufall, sondern schlicht wirtschaftlich.
Jedes Verfahren verursacht dem Unternehmen Aufwand.
Deshalb lohnt sich Hartnäckigkeit so oft.
Wichtig ist nur, sachlich zu bleiben.
Fakten, Uhrzeiten, Belege.
Mehr braucht es wirklich nicht.
Was du im Antrag schreiben solltest
Halte dich kurz und bleib sachlich.
Schreibe zuerst, was passiert ist.
Mit Datum, Zugnummer und Uhrzeit.
Dann, was du gefordert hast.
Und schließlich, wie das Unternehmen geantwortet hat.
Zum Schluss nennst du deine konkrete Forderung.
Also einen Betrag in Euro.
Vage Formulierungen kosten nur Zeit.
Lege Kopien bei, keine Originale.
Und notiere dir das Datum deiner Einreichung.
Wie ein Schlichtungsverfahren abläuft
Der Weg ist klar geregelt und du brauchst dafür keinen Anwalt.
Erster Schritt: Du musst dich vorher beim Verkehrsunternehmen beschwert haben und eine Antwort bekommen oder zwei Monate gewartet haben.
Zweiter Schritt: Du reichst deinen Fall online oder schriftlich bei der Schlichtungsstelle ein.
Dritter Schritt: Die Stelle prüft und fordert eine Stellungnahme vom Unternehmen an.
Vierter Schritt: Sie macht einen Schlichtungsvorschlag. Beide Seiten können ihn annehmen oder ablehnen.
Was die Schlichtung nicht kann
Sie ist stark, aber sie hat Grenzen.
Ihr Vorschlag ist nicht bindend. Ein Unternehmen darf ihn ablehnen.
In der Praxis folgen die Unternehmen ihm aber in der großen Mehrheit der Fälle.
Sie entscheidet auch keine Schadenersatzfragen jenseits des Beförderungsvertrags. Ein verpasster Flug gehört nicht dazu.
Und sie ersetzt kein Gericht. Der Rechtsweg bleibt dir in jedem Fall offen.
Alle Fragen zum Thema
Was ist die Schlichtungsstelle?
Eine unabhängige Stelle für Streit zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen. Sie heißt söp, kurz für Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Sie ist staatlich anerkannt.
Was kostet das?
Für dich nichts. Das Verfahren ist kostenlos. Bezahlt wird es von den angeschlossenen Verkehrsunternehmen.
Wann kann ich mich an sie wenden?
Wenn du dich zuerst beim Unternehmen beschwert hast und die Antwort dich nicht zufriedenstellt. Oder wenn nach zwei Monaten keine Antwort kam. Ohne diesen ersten Schritt geht es nicht.
Welche Fälle nimmt sie an?
Verspätung, Ausfall, Erstattung, erhöhtes Beförderungsentgelt, Gepäckschäden und Probleme bei der Barrierefreiheit. Sie deckt Bahn, Bus, Flug und Schiff ab. Für Bahnfälle ist sie am bekanntesten.
Wie lange dauert das Verfahren?
Meist wenige Wochen bis drei Monate. Die Stelle hat sich eine Frist von neunzig Tagen gesetzt. Bei komplizierten Fällen kann es länger dauern.
Ist der Vorschlag verbindlich?
Nein, beide Seiten können ihn ablehnen. In der Praxis wird er in der großen Mehrheit der Fälle angenommen. Genau darin liegt seine Wirkung.
Verliere ich dadurch mein Recht auf ein Gericht?
Nein. Der Rechtsweg bleibt offen. Während des Verfahrens ist die Verjährung außerdem gehemmt.
Sind alle Unternehmen dabei?
Fast alle im Personenverkehr, darunter die Deutsche Bahn und die meisten Nahverkehrsunternehmen. Einzelne kleine Anbieter fehlen. Ob deiner dabei ist, siehst du auf der Seite der Stelle.
Wie hoch ist die Erfolgsquote?
Ein großer Teil der Fälle endet mit einer Einigung. Die Stelle veröffentlicht dazu jährlich Zahlen. Ein Versuch lohnt sich deshalb fast immer.
Der Chefübersetzer sagt
„Die Bahn lehnt ab, und die meisten Menschen legen den Brief weg. Dabei gibt es eine kostenlose Stelle, die genau dafür da ist. Sie kostet dich nichts außer einem Formular.“
Das heißt für dich am Gleis
1. Erst beim Unternehmen beschweren. Ohne diesen Schritt nimmt die Schlichtungsstelle den Fall nicht an.
2. Für dich ist das Verfahren kostenlos. Ein Anwalt ist nicht nötig.
3. Der Schlichtungsvorschlag ist freiwillig. Du kannst danach immer noch vor Gericht gehen.
Weiterfahrt
→ Fahrgastrechte – Begriff 004 im Wörterbuch
→ Höhere Gewalt – Begriff 061
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